Behandlung von Reklamationen und Mängeln

Stellt der Mieter bei der Übernahme des Ferienhauses Mängel oder Schäden fest, ist er verpflichtet, diese unverzüglich zu reklamieren, andernfalls gilt das Ferienhaus als mängelfrei übergeben und der Mieter verliert das Recht, den Mangel zu reklamieren.

Reklamationen bezüglich der Reinigung müssen am Anreisetag eingereicht werden. Reklamationen wegen Schäden oder Mängeln an der Ferienwohnung müssen so schnell wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Mietbeginn oder unmittelbar nach Feststellung eines Mangels oder Schadens geltend gemacht werden. Die Reklamationen müssen sowohl bei der Kontaktperson als auch bei Provacances unter info@provacances.dk oder Tel. +45 96 70 60 00 eingereicht werden.

Wird Provacances während des Mietzeitraums nicht kontaktiert, geht das Recht auf eine spätere Entschädigung verloren.

Im Falle einer Reklamation ist der Mieter verpflichtet, Provacances eine angemessene Frist zur Behebung von Mängeln, Schäden oder Fehlern zu setzen.

Wenn der Mieter das Ferienhaus ohne vorherige Absprache mit Provacances vor Ablauf des Mietzeitraums verlässt, geschieht dies auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter riskiert damit, bei erheblichen Mängeln den Mietvertrag nicht kündigen zu können oder einen Anspruch auf Entschädigung zu haben, da der Mieter in diesem Fall die Behebung oder Reparatur von Schäden/Mängeln oder eine eventuelle Verlegung in ein anderes Ferienhaus unmöglich gemacht hat.

Wurde die Reklamation nach Ansicht des Mieters während des Mietzeitraums nicht zufriedenstellend gelöst, muss sie spätestens 14 Tage nach Ende des Mietzeitraums schriftlich bei Provacances zur weiteren Bearbeitung eingereicht werden. Schriftliche Reklamationen müssen an info@provacances.dk geschickt werden.

Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Kolding, Dänemark.

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